Auszug aus den Fakten
wie Marianne Brunner die Gesetzesrevision in der
Schweizerischen Gesetzgebung
'keine Ohrmarken für Zwergziegen'
erreichte
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Das BVET überzeugt sich im Betrieb von Marianne Brunner dass die üblichen Ohrenmarken für Zwergziegen zu gross sind (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der Schweizer Ziegenzuchtverband stellt im in der Zeitschrift Forum des BGK die Neugründung des schweizerischen VZZZH vor, welcher sich auch zum Ziel gesetzt hat, gegen die Ohrenmarke für Zwergziegen zu kämpfen (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Auch Peter Schoepfer lässt es als Tierwelt Redaktor nicht aus dem VZZZH mittels einem Verriss zu seiner Neugründung zu gratulieren und unterstreicht seine Befürwortung als Ohrenmarken Fan für Zwergziegen - wem das nicht passt halte lieber Stoffstierchen - (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der Tierschutz beider Basel unterstütz das Anliegen 'keine Ohrmarken für Zwergziegen' mit Präsidentin Marianne Brunner des VZZZH (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der Schweizer Tierschutz STS unterstütz das Anliegen 'keine Ohrmarken für Zwergziegen' als Partner welcher Rückendeckung verspricht und auch gibt mit Präsidentin Marianne Brunner des VZZZH (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der 'Tages Anzeiger' kündigt die angesagte Demonstration vor dem Bundeshaus gebührend an... (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die Diskussions-Teilnehmer beim BVET |
(bitte Bild anklicken) |
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Das BVET bestätigt eine weitere Besprechung im Betrieb von Marianne Brunner (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der Fernsehender 'Tele 24' kündigt die Demonstration vor dem Schweizerischen Bundeshaus an und zeigt ein Interview mit der damaligen VZZZH Präsidentin Marianne Brunner und dem Herdebuchführer 'IG' Zwergziegen, in welchem Peter Schoepfer damals als Vizepräsident zeichnete. Beachte: die IG Zwergziegen ist Befürworter der Ohrenmarke für Zwergziegen. (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die Schweizerische Zeitung 'Der Bund' kündigt die angesagte Demonstration vor dem Bundeshaus gebührend an (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die Zeitung 'Südostschweiz' informiert über die Demonstration vor dem Bundeshaus (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die Bewilligung der Schweizer Behörde für die angemeldete Demonstration vor dem Schweizerischen Bundeshaus für die damalige VZZZH Präsidentin Marianne Brunner (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Der Fernsehsender 'Schweizer Fernsehen' informiert über die Demonstration in seinen 20.°° Uhr Nachrichten betreffend keine Ohrmarken für Zwergziegen (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die Schweizerische Zeitung '20 Minuten' informiert über den Erfolg der Gesetzesrefision dass die Schweizer Zergziegen künftig von der Ohrmarken Pflicht befreit sind (bitte nebenstehendes Bild anklicken) |
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Die über das Engagement von Marianne Brunner erreichte Schweizerische Gesetzesrevision - über welche dann auch Tierhalter anderer Rassen profitierten - lautet: Technische Weisung über die Kennzeichnung von Klauentieren VIII. Kennzeichnung von kleinwüchsigen Vertretern der Ziegengattung 38. Auf eine Kennzeichnung mit Ohrmarken von kleinwüchsigen Vertretern der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die als Heimtiere im Sinne von Art. 34a Abs. 2 TSchV gehalten werden, oder in eine solche Haltung verbracht werden, kann verzichtet werden. Voraussetzungen dafür sind: 38. a) die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt; 38. b) die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil; 38. c) die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Beständen, die nicht als Heimtiere im Sinne von Art. 34a Abs. 2 TSchV gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung). Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren mit Begleitdokumenten und Tierverzeichnis zu dokumentieren. Dabei muss er oder sie eine Kennzeichnung verwenden, die eine eindeutige Zuordnung zu den in den Dokumenten aufgeführten Tieren ermöglicht. Bei Seuchengefahr kann der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin diese Ausnahmeregelung aufheben. Zum Originaltext der Technischen Weisung bitte nachstehendes Logo anklicken |
Unser Ziel ist es,
mittels Aufklärung zum Wohlergehen dieser wertvollen Zeitgenossen beizutragen.
Unsere Beratungs- und Aufklärungsarbeit ist kostenlos, somit für Jedermann/Frau zugänglich.
Forschungsstation für Ziegen und Zwergziegen
Buder 178 . CH - 4954 Wyssachen . Schweiz . Tel. 0041 (0)62 966 01 83
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© 2003 by Marianne Brunner, Pro Litteris CH-Zürich
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